„Begründung ist nur vorgeschoben“

01.10.2020 –
Stellungnahme von Stephan Krug, Geschäftsführer der SABU Schuh & Marketing GmbH, zur Kündigung des Zentralregulierungsvertrags durch die Firma Birkenstock zum 31.12.2020

 

Stephan Krug, Geschäftsführer der SABU Schuh & Marketing GmbH

 

„Das Schreiben der Fa. Birkenstock, mit welchem der SABU-Gruppe (und anderen Verbundgruppen) der Zentralregulierungsvertrag zum 31.12.2020 gekündigt wird, ist bei uns am 28.09.2020 eingegangen.

 

Wir bedauern diesen Schritt sehr, können die Gründe dafür jedoch inhaltlich nicht nachvollziehen.

 

Die Marke ist seit einigen Jahren – auch getrieben durch die Händler der Verbundgruppen – im Aufwind und hat zuletzt von der Corona-Pandemie deutlich mehr profitiert als andere Schuhhersteller.

 

Momentan müssen wir davon ausgehen, dass die Lieferungen der Fa. Birkenstock an die SABU-Anschlussfirmen ab 1.1.2021 nicht mehr im Rahmen der Zentralregulierung erfolgen kann. Für die uns angeschlossenen Händler bedeutet dies, dass sie für diese Wareneinkäufe keine zusätzlichen Einkaufskonditionen von unserer Seite mehr erhalten können. Wir haben den SABU-Händlern empfohlen, ihren jeweiligen Außendienstmitarbeiter konkret auf diesen Sachverhalt und die entstehenden Konditionsnachteile anzusprechen und sich um einen entsprechenden Ausgleich zu bemühen.

 

Eine Einstellung der Geschäftsbeziehung mit den Verbundgruppen ist ein Schlag gegen alle Mitglieder der Gemeinschaft und den mittelständigen Schuhhandel insgesamt. Dies zu einem Zeitpunkt, an welchem Solidarität und Zusammenstehen wichtiger ist denn je.

 

Die SABU Schuh & Marketing ist jederzeit zu Gesprächen zur Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen von Birkenstock bereit, aber nicht zu jedem Preis.“

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