SABU veranstaltete Info-Veranstaltung zum neuen Mindestlohngesetz

22.01.2015

… mit Update zum Thema Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Andreas Lehmann, seit Jahren ein kompetenter Praktiker für Rechtsfragen im Alltag des Schuheinzelhandels, referierte sehr anschaulich über das neue Mindestlohngesetz, das eingebettet ist in interessante rechtliche Fakten, Neuerungen und Gesetzesvorhaben, die die Händler demnächst zu erwarten haben.

2015-01_Pressebericht_MindestlohnÜber 30 SABU-Händler informierten sich neben dem ab 1.1.2015 gültigen Mindestlohn mit Rechten, Pflichten, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten auch über die Befristung von Arbeitsverhältnissen, Bewerbungsverfahren, die Rente mit 63 sowie aktuelle Rechtsprechungen im Arbeitsrecht.

Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde legte Diplom-Betriebswirt (BA) Thomas O. Schmidt, Leiter des SABU Mitglieder-Service, dar. Anhand eines typischen Einzelunternehmens quantifizierte er die zu erwartende Steigerung der Personalkosten, deren Einfluss auf das Ergebnis und erläuterte realistische Kompensationsmöglichkeiten.

Den Abschluss bildete eine allgemeine Diskussionsrunde. Was sich auf dem Papier wie eher trockener Stoff anhörte, entwickelte sich zu einem sehr angeregten Austausch zwischen den anwesenden SABU-Händlern, bei dem auch der eine oder andere Tipp zum Thema Personalführung und –motivation gegeben wurde.

Zum Schluss waren sich alle einig, dass die Informationsveranstaltung des SABU zum neuen Mindestlohngesetz eine wichtige und lohnende Sache war. Eine Informationsbroschüre zu dieser Thematik wird in Kürze an alle SABU-Mitglieder verschickt.

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